Pflegehilfsmittel-Zuschuss
Wer bekommt den Pflegehilfsmittel Zuschuss?

Einen Anspruch auf einen Pflegehilfsmittelzuschuss von monatlich bis zu 40€ haben alle Personen mit einem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 (vor 01.01.2017 Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3), die zu Hause von einem Angehörigen, Freund, Verwandten gepflegt werden. Diese Regelung findet sich im Pflegestärkungsgesetz.

Pflegehilfsmittelpauschale
Wie erhalte ich den Zuschuss für Pflegehilfsmittel?

Sie können bedarfsgerecht die Pflegehilfsmittel bis zu einem maximalen Höhe von 42 € monatlich bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Diese prüft und genehmigt dann Ihren Anspruch. Gerne übernehmen wir diese Formalität für Sie. Sie müssen nur einen Antrag ausfüllen und unterschreiben.

Pflegehilfsmittel
Welche Pflegehilfsmittel sind in der HYGIBOX?

Die Pflegekasse erstattet Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Diese Pflegehilfsmittel sollen weitestgehend eine selbständige Lebensführung ermöglichen  und zur Linderung der Beschwerden beitragen. Bezuschusst werden daher u.a. saugende Bettschutzeinlagen.  Die Pflegehilfsmittel sollen aber auch dem Schutz des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person z.B. vor Infektionen dienen. Solche Pflegehilfsmittel sind Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz und Schutzschürzen.

Pflegehilfsmittelanzahl
Wieviele Pflegehilfsmittel sind in der HYGIBOX?

Mit dem HYGIBOX Konfigurator können Sie bedarfsgerecht ihre Pflegehilfsmittel zusammenstellen bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 42 Euro.

Zum Konfigurator
Kostenerstattung
Wie erfolgt die Kostenerstattung durch die Pflegekasse?

Wurde Ihnen ein Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 anerkannt, dann haben Sie laut Pflegestärkungsgesetz die Möglichkeit bedarfsgerecht ihre Pflegehilfsmittel im Wert maximal 42€ erstattet zu bekommen. Diese Pflegehilfsmittel können Sie in dem HYGIBOX Konfigurator nach Ihrem Bedarf auswählen. Nach erfolgreicher Beantragung der Erstattung bei der Pflegekasse, erhalten Sie von uns jeden Monat Ihre HYGIBOX nach Hause. Als Vertragspartner der Pflegekassen, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und übernehmen weitere Formalitäten. Für Sie entstehen keinerlei Zuzahlungen.

Erstattungsanspruch
Was passiert, wenn der Anspruch auf Erstattung erloschen ist?

Wenn sich bei der Abrechnung der Kosten mit der Pflegeversicherung herausstellen, dass Ihr Anspruch auf Kostenerstattung zwischenzeitlich erloschen ist oder für einen Abrechnungszeitraum schon aufgebraucht ist, tragen Sie den nicht erstattungsfähigen Teil der Kosten. Wir stellen Ihnen in diesem Fall eine Rechnung über den von Ihnen zu tragenden Teil der Kosten.