Im Pflegestärkungsgesetz ist auch geregelt, dass jeder, der einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 (vor 01.01.2017 Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3) hat und zu Hause von einem Angehörigen, Freund oder Bekannten gepflegt wird, einen Zuschuss für Pflegehilfsmittel im Wert von maximal 42 € monatlich erhält. Für pflegende Angehörige sind diese zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel eine Unterstützung, um die zu pflegende Person optimal zu versorgen.
Einmalhandschuhe sollten z.B. bei jeder Pflegetätigkeit getragen werden, um sich und die Pflegeperson vor Infektionen zu schützen. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass die Hände und auch alle Flächen mit einem geeigneten Desinfektionsmittel keimfrei gehalten werden, um so eine mögliche Ausbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. Besteht die Gefahr einer Tröpfcheninfektion, kann ein Mundschutz eine gegenseitige Ansteckung verhindern. Leidet die Pflegeperson an Inkontinenz, haben sich saugende Bettschutzeinlagen bewährt. Zum Schutz des Körpers vor Flüssigkeiten empfehlen wir das Tragen von Schutzschürzen. Hier gibt es Einmal-Schutzschürzen oder auch Schutzschürzen, die wieder verwendet werden können. Alle Pflegehilfsmittel, die von der Pflegekasse einen Pflegehilfsmittel Zuschuss erhalten, können Sie nach Ihrem Bedarf in der HYGIBOX zusammenstellen. Eine monatliche Auswahl aus folgenden Pflegehilfsmitteln, die auch im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen verzeichnet sind, ist möglich: Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz, Bettschutzeinlagen und Fingerlinge. Gerne beantragen wir, als Vertragspartner der Pflegekassen, Ihre benötigten Pflegehilfsmittel. Wir übernehmen die Formalitäten und reichen den Pflegehilfsmittel Antrag bei der Pflegekasse ein. Sie können sich auf die Pflege Ihres Angehörigen, Freund, Nachbarn oder Bekannten konzentrieren.