Pflegebedürftige, die in einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 (vor 01.01.2017 Pflegestufe 0, 1, 2,3) eingestuft wurden, haben laut §40 Abs. 2 SGB XI des Pflegestärkungsgesetz Anspruch auf einen Zuschuss von monatlich bis zu 42€ für Pflegehilfsmittel, wenn sie zu Hause von einem Angehörigen, Bekannten oder Freund gepflegt werden. Diese Pflegehilfsmittel sollen die Beschwerden der pflegebedürftigen Person lindern und zu einer selbständigeren Lebensführung beitragen.
Eine Kostenerstattung der Pflegehilfsmittelpauschale von monatlich 42 € erfolgt durch die Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. In der HYGIBOX, dem Paket für die Pflege, können diese Pflegehilfsmittel je nach Bedarf individuell zusammen gestellt werden.