Das Pflegestärkungsgesetz besagt, dass jeder, der eine Pflegestufe 0,1, 2 oder 3 hat und von einem Angehörigen, Freund oder einer anderen Privatperson zu Hause gepflegt wird, einen Anspruch auf Kostenerstattung von monatlich bis zu 40€ (jetzt 42€) für Pflegehilfsmittel hat. Grundvoraussetzung für die staatliche Bezuschussung der Pflegehilfsmittel in der HYGIBOX ist also unter anderem eine vorhandene Pflegestufe.
Wie erfolgt die Einteilung in eine Pflegestufe?
Die Einteilung einer pflegebedürftigen Person in eine Pflegestufe wird von der Krankenkasse oder einem Gutachter übernommen. Zur Beurteilung werden ganz bestimmte Kriterien herangezogen, die den Umfang der Pflegebedürftigkeit zeigen sollen. Es geht darum, inwiefern eine Verrichtung des täglichen Lebens nur noch eingeschränkt möglich ist.
Hierbei werden folgenden Bereiche bewertet:
Körperpflege (u.a. Waschen, Zahnpflege, Darm- und Blasenentleerung)
Ernährung (Zubereiten und Aufnehmen der Nahrung)
Mobilität (u.a. Aufstehen, Ankleiden, Gehen, Wiederauffinden der Wohnung)
hauswirtschaftliche Versorgung (u.a. Einkaufen, Wäsche waschen, Reinigen der Wohnung)
Entscheidend ist der tägliche Pflegeaufwand, also die Häufigkeit der Einschränkung und die betroffene Tageszeit. Die Bemessung erfolgt in Minuten/ Stunden.
Die Pflegestufe beschreibt also letztendlich, in welchem Maße die pflegebedürftige Person im alltäglichen Leben personelle oder sachliche Hilfe erhalten muss.