Pflegebedürftige haben laut Pflegestärkungsgesetz (§40 Abs. 2 SGB XI) Anspruch auf einen Zuschuss von monatlich bis zu 42€ für Pflegehilfsmittel, wenn sie zu Hause von einem Angehörigen, Bekannten oder Freund gepflegt werden. Diese Pflegehilfsmittel sollen der pflegebedürftigen Person eine selbständigere Lebensführung ermöglichen und zur Linderung der Beschwerden beitragen.
Eine Kostenerstattung der Pflegekasse erfolgt für sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen und Fingerlinge. Alle Pflegehilfsmittel finden sich im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen. Je nach Pflegegrad (vor dem 01.01.2017 Pflegestufe) benötigt jede pflegebedürftige Person unterschiedliche Pflegehilfsmittel.
Diese Pflegehilfsmittel können in der HYGIBOX, unserem Pflegehilfsmittelpaket, individuell zusammengestellt und beantragt werden.