Pflegehilfsmittel Zuschuß
Für Pflegehilfsmittel erteilen die Pflegekassen einen monatlichen Zuschuss von bis zu 42 €, wenn ein Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 (vor 01.01.2017 Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3) vorliegt und die Pflege zu Hause von einem Freund, Nachbarn oder Bekannten ausgeführt wird. Dieses ist im Sozialgesetzbuch §40 Abs. 2 geregelt.
Pflegehilfsmittel sind Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz, Bettschutzeinlagen und Fingerlinge. Sie stellen einen guten Schutz vor Infektionen für den pflegenden Angehörigen und die pflegebedürftigen Person dar. Aufgelistet sind die Pflegehilfsmittel im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen.