Bei dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) ist nicht wie bisher die gemessen Zeit, die zur Pflege einer Person benötigt wird, ausschlaggebend, sondern es werden Punkte abgebildet, die nach pflegefachlich begründeten Kriterien in sechs Bereichen untersucht werden. Der dadurch festgelegte Pflegegrad bestimmt dann die Leistungen der Pflegekassen.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: ab 12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2
Rrhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: ab 27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: ab 47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: ab 70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung: ab 90 bis 100 Punkte