Bevor der Pflegehilfsmittelantrag gestellt wird, sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Bezuschussung der Pflegekasse erfüllt sind. Die Voraussetzungen sind im Pflegestärkungsgesetz §40 Abs. 2 SGB XI geregelt:
Es liegt ein Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 (vor 01.01.2017 Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3) vor?
Die Pflege findet zu Hause statt?
Die Pflege wird von einem Freund, Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten ausgeführt?
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, haben Sie die Möglichkeit jeden Monat zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von maximal 42 €, direkt nach Hause geliefert zu bekommen.